Hans Seiffer, B. zu Esslingen, erhält auf seine Bitte die Bewilligung Hz. Christophs, als 'Ausgesessener' seine Güter zu Oberesslingen, nämlich ein Haus und Hofreite samt ungefähr 1 M. Weingarten und Acker, zwischen Jörg Hummel und Michel Weber gelegen, zinst 1 lb h Bodenzins und 14 ß dem Herzog sowie 1/2 Batzen dem Weiler (Oberesslingen), zu behalten und zu nießen. Er verspricht, als Inhaber dieser Güter die gleichen Lasten wie die Einwohner von Oberesslingen zu tragen und sie nur an diese oder an fürstliche Untertanen zu verkaufen. Beim Verkauf an Auswärtige soll ein 'Abzug' erhoben werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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