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Johannes Vergenhans, Propst an der Stiftskirche zu Tübingen (Tüwingen), Konrad Vesseler, Kanonikus an der Stiftskirche zu Tübingen (Tüwingen), und Martin Preuninger, Ordinarius zu Tübingen (Tüwingen), vergleichen das Kloster Bebenhausen und den Johannes Böpplin, Pfarrer zu Plieningen (Blieningen) wegen der von dem letzteren infolge von Unzulänglichkeit seines Einkommens an das Kloster erhobenen Ansprüche dahin, dass dasselbe ihm aus Gnade, so lange er die Pfarrei versehen wird, zu seinen 10 Scheffel Roggen, 10 Scheffel Dinkel (Spelts), 20 Scheffel Hafer (Haber) je 2 weitere Scheffel und ebenso 2 Ohm Wein, 1 Fuder Haferstroh und endlich den Flachszehnten zu dem von alters her zu der Pfarrei gehörigen Einkommen überlässt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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