Reichserbtruchseß Christoph [voller Titel] leiht als Gewalthaber seines Bruders Karl dessen und seinem Getreuen Bartle Umenhofer von Dürmentingen (Dermendingen) auf Lebenszeit ein [näher lokalisiertes; dabei gen.: Georg Gerster und Hans App] Gütlein seines Bruders daselbst mit allem Zubehör. Der Empfänger muß es in baulichen Ehren halten und jährlich die 4. Garbe an den Bruder des A. in die Scheuer zu Dürmentingen sowie gen. Geld- und Naturalabgaben an die Amtleute daselbst entrichten; ferner ist er zu den üblichen Steuern und Diensten verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen tritt Heimfall zur freien Verfügung ein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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