Hans Müntzer von Stuttgart, wegen ungen. Vergehen zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitte freigel., schwört U. und gelobt mit einem Eid, künftig keine Zeche mehr zu betreten, keine Waffe mehr zu tragen und nachts nicht mehr auf die Straße zu gehen. Im Falle einer Übertretung dieser Verschreibung soll ihm außer den alten und neuen Vergehen auch das, was sich im "Armen Konrad" begeben hat, angerechnet werden und er gemäß der geschworenen "Handhabung" bestraft werden.