Arnold von Morstein als Gemeinmann sowie Hans von Morstein und Klaus Halberg als von der einen Partei, Peter von Stetten d.J. und Heinrich Keck als von der anderen Partei gesetzte Schiedsleute entscheiden den Streit zwischen Schenk Friedrich [III.] zu Limpurg und Hans Schletz, Bürger zu Hall, um die Grenzzeichen ihrer aneinander stoßenden Fischwasser im Kocher. Der Entscheidung wird die von Hans Schletz beigebrachte, auf Briefe und Kundleute gestützte Kundschaft zugrunde gelegt: Auf der Stadtseite gibt die Ecke des Rüggersturmes, auf der Seite der äußern Stadt der hangende Steg das Grenzzeichen ab. Das Fischwasser oberhalb der beide Zeichen verbindenden Linie gehört dem Schenken, unterhalb Hans Schletz.