Ritter Anselm von Hölnstein (Hölnstain) stiftet mit Bewilligung des Grafen Eberhard I. von Württemberg (Wirtemberg), seines Herrn, und des Johann von Hölnstein (Hölnstain), seines Brudersohns und nächsten Erben, desgleichen des Dekans Berthold von Stetten (Steten) und des Berthold von Hölnstein (Hölnstain), Vogt und Kirchlehensherr zu Stetten (Steten), zu seinem, seiner Vorfahren und aller, denen er Schaden zugefügt, Seelenheil einen vorderen Altar zu Ehren der Jungfrau Maria und der heiligen Nikolaus und Katharina in der Kirche zu Stetten (Steten), dessen Besetzung dem Kloster Bebenhausen zustehen soll, das Wachs zur Beleuchtung dieses Altars und ein ewiges Licht mit mehreren Gütern zu Stetten (Steten).