Kurfürst Philipp von der Pfalz erteilt als Erztruchsess und Kurfürst seine Einwilligung, dass König [Maximilian I.] den Herzog Albrecht von Sachsen mit seinen Leibeserben und Nachkommen zum Gubernator und Potestaten von Friesland bestimmt und einsetzt, wie es die inserierte Urkunde des Königs vom 20.07.1498 besagt.