Hans Engelfried, Urteilssprecher des Hofgerichts Rottweil bestätigt, dass Hans von Neuneck auf Eglof von Falkensteins Teil an Mariazell, dem Städtlein, seine Rechte an Tennenbronn, einen Teil der Vogtei zu St. Georgen und alle seine eignen Leute, auch alle seine anderen Güter angeleitet worden seien.