Jerg Boleckh aus Oberensingen [Kr. Nürtingen], wegen Diebstahls zu Kirchheim gef., dortselbst angeklagt, peinlich befragt und verurteilt, dass ihn der Nachrichter etwa ½ Stunde auf dem Pranger in das Halseisen stelle, und mit Ruten aus der Stadt zum Obertor hinaushaue und dass er das Fürstentum auf immer verlasse, beeidigt dieses Urteil und schwört U. Boleckh hatte schon in früherer Zeit einem Chorherrn zu Waldshut, Caspar Nausar [?], bei dem er in Dienst stand, ein silbernes Kännlein gestohlen, war deshalb zu ... (?) 3 Stunden auf den Pranger gestellt und neben der Urfehd-Verschreibung eidlich verpflichtet worden, sich des Diebstahls zu enthalten und sein Leben zu bessern. Dessen ungeachtet hatte er den verstorbenen Abt Sebastian von Bebenhausen einen goldenen, mit Edelsteinen besetzten Ring und ein silbernes Schälchen gestohlen, auch vor kurzem aus Keller des Ulrich Wild, Wirts zu Oberensingen, etwas zu stehlen versucht, wobei er aber von der Kellereimagd überrascht wurde, die ein großes Geschrei erhob, sodass er unverrichteter Dinge fliehen musste. Es waren ihm noch weitere Diebstähle von Kleinodien und Geschmeiden nachzuweisen, u.a. auch der Diebstahl eines iltisgefütterten Pelzes, den er versetzt und verkauft hatte.