Heinrich Greulich, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Rauenberg beurkunden eine Gültverschreibung des Konrad Heilmann und seiner Ehefrau Barbara von 2 Gulden, die sie dem Wilhelm Rehm, speyrischem Generalkollektor, für einen aus der Frühmesse Dielheim gekauften Acker im Wert von 45 Gulden leisten.