Berichte der Forstämter Altensteig, Stromberg, Urach, Schorndorf und Waldenbuch durch Zirkularreskript vom 3. April 1673 über folgende 4. Punkte: 1) Ob bei Verkaufung des Holzes der Käufer dem Forstmeister für seine Schreibgebühr etwas und wie viel zu bezahlen schuldig sei? 2) Was für einen Zettel wegen des Eichellesens den Forstmeistern oder -knechten über da so gnädigste Herrschaft verrechnet wird, bezahlt werde? 3) Ob und was einem Forstmeister außer dem Schweinshabern, von jedem Schwein so in das Äckerich geschlagen werde, gebühre? 4) Ob den Knechten in Büsung des Wolfszeugs absonderliche Zehrung oder Taglohn zu passieren? (Forstbediente, Emolumente)