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Clemens August, Erzbischof zu Köln, Bischof zu Münster, Hildesheim, Paderborn und Osnabrück usw., ordnet an, daß dem Obristhofmarschall Freiherrn von Kerckerinck zur Borg das dem verstorbenen Obristhofmarschall Freiherrn von Merveldt gezahlte Gehalt von 500 Rtl. vierteljährlich ausgezahlt werden soll. Neuhaus. Unterschrift des Kurfürsten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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