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Hans Besamer und Barbara Schwytzer, beide aus Stuttgart, daselbst gef., weil sie zu Lebzeiten der Ehefrau des Besamer ehebrecherischen Verkehr miteinander gehabt und nach dem Ableben der Frau des Besamer einander öffentlich beschuldigt hatten, die Frau in den Tod getrieben zu haben, deshalb harter Strafe an Leib und Leben verfallen, jedoch auf ihre und ihrer Freundschaft Bitten begnadigt und mit der Auflage freigel., ihre Gefängnisatzung selbst zu bezahlen, unverzüglich und auf dem nächsten Wege das Fürstentum Württemberg zu verlassen und ohne Erlaubnis der württembergischen Obrigkeit nicht mehr zu betreten, geloben eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwören U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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