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Landratsämter: Kreis Usingen (Bestand)
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Enthält: Akten 1885-1945, einige Vorakten ab 1867 und einzelne bis 1951
Inhalt:
Hoheitswesen,
Verwaltung des Kreises und der Gemeinden,
Justizwesen,
öffentliche Sicherheit und Ordnung,
Gesundheits- und Veterinärwesen,
Kirchen, Klöster, Religionsgemeinschaften (jüdische Kultusgemeinden Anspach, Schmitten, Steinfischbach, Usingen, Wehrheim 1883-1921),
Schule,
Bildung, Kultur,
Wohlfahrts- und Jugendpflege,
Finanzen und Steuern,
Handel, Gewerbe, Industrie, Verkehr (Eisenbahnen, Post, Kraftfahrlinien),
Bauwesen (mit Wege- und Straßenbau),
Land- und Forstwirtschaft,
Besatzung
Geschichte des Bestandsbildners: Der Kreis Usingen wurde durch die Kreisordnung vom 7.6.1885 (PrGSlg. S. 235 Anlage A II Nr. 13) aus dem Amt Usingen (Abt. 242), den Gemeinden Nieder- und Oberreifenberg des Amtes Königstein (Abt. 230) sowie den Gemeinden Niederems mit Reinborn, Oberems, Reichenbach, Steinfischbach und Wüstems des Amtes Idstein (Abt. 229) gebildet. Damit wurde die Kreiseinteilung der Verordnung vom 22.2.1867 (ebd. S. 275) geändert, die die Ämter Usingen und Königstein ganz dem Obertaunuskreis (Abt. 413) und das Amt Idstein ungeteilt dem Untertaunuskreis (Abt. 418) zugewiesen hatte. Gemäß § 4 des Gesetzes vom 29.3.1928 (ebd. S. 31 ff.) gab der Kreis die Gemeinden Oberems, Nieder- und Oberreifenberg an den neugebildeten Main-Taunus-Kreis (Abt. 425) ab. Nach § 89 der Verordnung vom 1.8.1932 (ebd. S. 55 ff.) ging der Kreis Usingen im Obertaunuskreis auf. Doch verlor er dabei laut § 94 in Verbindung mit der Berichtigung durch Gesetz vom 27.9. 1932 (ebd. S. 315 ff., Art. 1 Kap. I Nr. 18) die Gemeinden Brandoberndorf, Cleeberg, Espa, Hasselborn und Weiperfelden an den Kreis Wetzlar (Abt. 423), laut § 95 die Gemeinden Niederems mit Reinborn, Reichenbach, Steinfischbach und Wüstems an den Untertaunuskreis, laut § 96 die Gemeinden Haintchen und Hasselbach an den Kreis Limburg (Abt. 411) und laut § 97 die Gemeinden Emmershausen, Gemünden, Heinzenberg, Mönstadt und Winden an den Oberlahnkreis (Abt. 412). Als das Gesetz vom 17.7.1933 (ebd. S. 260 ff.) den Kreis Usingen wiederherstellte, erhielt er die 1932 an den Oberlahn-, Ober- und Untertaunuskreis abgegebenen Orte wieder, nicht dagegen jene, die an den Kreis Limburg und den Kreis Wetzlar übergegangen waren.
Findmittel: Online-Datenbank (Arcinsys)
Findmittel: Repertorium von W. Haubrich, 1979
Bearbeiter: W. Haubrich, 1979
9 m
Bestand
Literatur: Jost Kloft: Territorialgeschichte des Kreises Usingen. Marburg 1971 (Schriften des Hessischen Landesamtes für geschichtliche Landeskunde 32).
Literatur: Verwaltungsberichte des Kreises Usingen, 1897-1932.
Literatur: Rudolf Bonnet: Die Lehrer des Kreises Usingen. Neustadt a.d. Aisch 1965.
Literatur: Das Usinger Land. Ein Heimatbuch des Kreises Usingen. Düsseldorf 1927.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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