Gesuch des Oberforstmeisters Graf von Sponeck zu Blaubeuren um die Oberinspektion über die klösterlichen und Hospitalwaldungen zu Blaubeuren, wie auch dass er dem Holzverkauf anwohnen dürfe, worauf derselbe am 8. Mai 1780 damit abgwiesen und auf die im Jahr 1753 in dieser Beziehung ergangenes Spezialresolution verwiesen und angewiesen wurde dieselbe auch hinsichtlich der Abgabe der, von den in dem klösterlichen freien Pirschwaldungen fallenden Strafen an das klösterliche Oberamt zu befolgen; desgleichen wie das Oberforstamt Blaubeuren rücksichtlich des gerbauchten Ausdrucks "Oberinspektion" dahin beschieden wird, in Absicht auf die ihm zustehende Inspektion über die Blaubeurer Hospitalwaldungen bei Unterschrift des Holzberichts den Ausdruck "von Oberforstamts wegen" zu gebrauchen (Forst Blaubeuren)