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Rafen Göler (Göller) v. Ravensburg (Ravensberg) beurkundet sein Abkommen mit den Grafen Ludwig und Ulrich v. Württemberg, Brüdern. Demnach bleiben ihm und seinen Erben zwei Drittel des Weinzehnten zu Güglingen, einschließlich des Weinzehnten aus jenen Weingärten, die aus Äckern gemacht worden sind (vor allem am Berg gen. Gnannenhalde) und aus denen ihm zur Zeit der Verpfändung Güglingens an die v. Neipperg und nach dessen Auslösung durch die Herrschaft Württemberg der Zehnt vorenthalten worden ist. Von dem Weinzehnten haben der A. und seine Erben der Herrschaft Württemberg jährlich 52 Eimer nach Güglingen zu entrichten. Sollten die Weingärten wieder zu Äckern gemacht werden, so soll darauf der Herrschaft erneut der Kornzehnt gegeben werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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