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Verschiedene Leibeigene des Klosters Bebenhausen zu Kayh (Gehay) verpflichten sich gegenüber dem Kloster, keinen anderen Herrn zu suchen, in fremdes Bürgerrecht und Schirm sich nicht zu begeben, ohne des Klosters Erlaubnis sich nicht zu verheiraten etc.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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