Emich von Daun, Graf zu Falkenstein, Herr zu Oberstein, Broich und Reipoltzkirchen, macht bekannt, daß er als Vormund der hinterlassenen Söhne Wirich Wilhelm und Emich seines Vetters Johann Adolf von Daun, Grafen zu Falkenstein, den Caspar Lipperheide und den Amtmann in Broich Conrad Jost Kumpsthof bevollmächtigt hat, sich mit den entsprechenden Lehngütern zum Nutzen und Behuf der genannten Söhne belehnen zu lassen. Mitvormund: Graf Christian von Waldeck. - Es siegelt der Aussteller.