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Die Richter zu Stuttgart beurkunden, daß das Unterpfand für den Zinsverkauf von Jörg Lutz (WR 12575) genüge. Transfix an WR 12 575. Durch Einschnitt ungültig gemacht.
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Die Richter zu Stuttgart beurkunden, daß das Unterpfand für den Zinsverkauf von Jörg Lutz (WR 12575) genüge. Transfix an WR 12 575. Durch Einschnitt ungültig gemacht.