Graf Rudolf von Helfenstein erteilt dem Dr. jur. Matthäus Wanner, kaiserlichem, auch fürstlich augsburgischem Rat, Kanzler, Lehenpropst, Gubernator der Universität Dillingen, für die ihn im Prozeß mit Ulm geleisteten Dienste die Anwartschaft auf ein frei werdendes Hoflehen, falls er den Prozeß gewinnt und die alten helfensteinischen Besitzungen von Ulm zurück erhält