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Georg Geiger aus Gerhausen erhält von der Herrschaft Württemberg gegen Erlegung von 170 fl. das 8. Fischwasser als Erblehen und verpflichtet sich eine jährliche Gült von 5 lb 6 ß sowie, 2 lb 13 ß Weglöse und Handlohn zu zahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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