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Georg Geiger aus Gerhausen erhält von der Herrschaft Württemberg gegen Erlegung von 170 fl. das 8. Fischwasser als Erblehen und verpflichtet sich eine jährliche Gült von 5 lb 6 ß sowie, 2 lb 13 ß Weglöse und Handlohn zu zahlen.
Georg Geiger aus Gerhausen erhält von der Herrschaft Württemberg gegen Erlegung von 170 fl. das 8. Fischwasser als Erblehen und verpflichtet sich eine jährliche Gült von 5 lb 6 ß sowie, 2 lb 13 ß Weglöse und Handlohn zu zahlen.