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Der Kammerer und die andern gesetzten Kapitelherrn zu Schwaigern beurkunden den Vergleich zwischen Pfarrer und Gemeinde zu Güglingen wegen Haltung von Faselvieh, Eber und Widder.
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Der Kammerer und die andern gesetzten Kapitelherrn zu Schwaigern beurkunden den Vergleich zwischen Pfarrer und Gemeinde zu Güglingen wegen Haltung von Faselvieh, Eber und Widder.