Hans Halm d.J., sesshaft zu Rommelshausen [Kr. Waiblingen], zu Schorndorf gef. unter dem Verdacht, mit Drähten Schlingen gemacht zu haben, um in einem Weingarten Hasen zu fangen (was er aber hartnäckig bestritt), jedoch auf die Fürbitten seiner Brüder, Schwäger und anderer Freunde der strengen Bestrafung entledigt und freigelassen, schwört U. und gelobt unter Eid, sich wegen dieses Verdachts auf Mahnung des Forstmeisters zu Schorndorf oder eines andern, vom Landesherrn Beauftragten wiederum in dem Gefängnis zu stellen, wohin er gewiesen würde, und solange darin zu bleiben, bis er von der Landesherrschaft oder ihren Amtleuten freigegeben würde. Bürgen (300 fl): Hans Halm d.Ä. (Bruder), Michael Egen und Hans Reyter, alle zu Rommelshausen sesshaft.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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