Jorg Panthleon zu Löchgau ("Leuchgeuw"), gefangengesetzt wegen Flucht aus dem Fürstentum nach seiner Teilnahme am Bauernaufstand als Führer, verpflichten sich, 15 Gulden Abtrag und seine Gefängniskosten zu bezahlen, Wehr und Harnisch abzugeben und nichts anderes als ein abgebrochenes Brotmesser zu tragen, keine Zechen, Gesellschaften, Wirtshäuser, Kirchweihen, Gemeinschaften und Jahrmärkte zu besuchen, das Fürstentum nicht ohne Erlaubnis zu verlassen und schwört Urfehde