Ulrich Spiegler von Erbishofen ("Erbißhouen") [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] bekennt: Die Ulmer Richter, Ratsherren und Bürger Johann Krafft und Eustachius Günzburger haben ihm als Vormünder der unmündigen Kinder des verstorbenen Ulmer Richters, Ratsherren und Bürgers Jodok ("Jos") Schad Albrecht, Daniel, Jodok, Johann, Hieronimus, Susanna und Christina auf Lebenszeit deren Hof und Hufe in Erbishofen, die vorher der verstorbene Johann Burckhart bewirtschaftet hat, verliehen. Er verpflichtet sich, Hof und Hufe in gutem Kulturzustand zu halten. Von dem Hof liefert er jährlich 12 Malter Roggen und 6 Malter Hafer Weißenburger Maß, 1 Pfund Heller Heugeld, 200 Eier, 2 Vierteil Öl, 10 Herbsthühner, eine Weisung im Wert von 2 Schilling Heller und 2 Fastnachtshühner, von der Hufe 4 Malter Roggen, 2 Malter Hafer, 13 Schilling Heller und 2 gemästete Gänse. Auch soll er jährlich 2 Muth Lein für sie aussäen oder ihnen dafür 1 Pfund Heller geben. Die Abgaben hat er auf seine Kosten nach Ulm zu liefern. Nach seinem Tod, bei unsachgemäßer Bewirtschaftung oder Säumnissen in der Lieferung der Abgaben fallen Hof und Hufe an die Herrschaft zurück. Dieser steht bei seinem vorzeitigen Abzug oder nach seinem Tod eine Weglöse in Höhe von 6 Pfund Heller zu.