Pabst Alexander IV. giebt den Nonnen des Klosters Paradies das Recht, aller Rechte zu genießen, die sie gehabt, wenn sie in der Welt geblieben, namentlich des Erbrechts, mit Ausnahme in Betreff der Lehnsgüter. "Devotionis vestre precibus."

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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