Reinhard von Neipperg, Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, verleiht Philipp von Wittstadt (Witstadt), genannt Hagenbuch, Sohn des verstorbenen Konrad von Wittstadt, genannt Hagenbuch, als Lehenträger der Brüder Philipp und Konrad von Wittstadt eine jährliche Gülte von 1 Fuder Weingeld, die die Kellerei des Deutschen Ordens zu Neckarsulm (Solme) gibt. Dafür soll genannter Philipp von Wittstadt den Burgdienst auf der Burg Scheuerberg versehen.