Die Zechpröpste der Kirche U.L.F. und St. Lorenz zu Obing einigen sich vor dem Schiedsgericht von Heinrich dem Obinger, Stadtrichter zu Wasserburg, mit Dietrich dem Maier (Mayer) von Roitham (Reu{o}thaim) und seiner Ehefrau Margret dahingehend, dass ein Mitglied der Familie am jährlichen Stifttag teilnehmen soll und die Abgaben jährlich zu leisten sind, andernfalls fällt ihr Hof zu Wolfegg (Wolfekke) an die Kirche in Obing zurück. S: Heinrich Obinger, Stadtrichter zu Wasserburg

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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