Anspruch auf den Hurterhof zu Dürwiß (Hzm. Jülich, Amt Wilhelmstein; Kr. Jülich). Am 9. Januar 1508 hatten Engelbrecht Hurt von Schöneck und seine Frau Margaretha von Orley dem Johann Birgel, Vogt zu Nörvenich, eine Jahrrente von elf Goldgulden verkauft und dafür den umstrittenen Hof verpfändet. Nachdem die Rente jahrelang nicht gezahlt worden war, verglichen sich Emmerich Hurt und Johann Birgel am 26. Mai 1560 dahingehend, daß Emmerich Hurt Birgel auszahlte und den Brief übernahm. Am 3. April 1522 (laut Klageschrift der 1. Instanz) verkauften Carsilius Hurt von Schöneck und seine Frau Eva von Hetzingen dem Werner von Palandt zu Berg, Amtmann zu Wilhelmstein, eine Erbrente von 20 Maltern Roggen und setzten ebenfalls den umstrittenen Hof zu Pfand. Von Werners Erbin Clara Haes, verwitwete von Palandt, erwarb Emmerich Hurt 1563 auch diesen Rentbrief, indem er die rückständigen Renten auszahlte. Als die fälligen Rentzahlungen ausblieben, ließ er sich in den Hof immittieren.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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