Schultheiß und Schöffen des Gerichts zu Königswinter (Konigswinthern) bekunden, dass vor ihnen Peter Schmidts und seine Ehefrau Greitgen Keuls, ihre Nachbarn, bekannt haben, dass sie an Godfrid Bousch, Kanoniker an der Stiftskirche St. Cassius in Bonn und Siegler der Bonner Propstei, namens und von wegen des Johann Cholini, Doktors der Heiligen Schrift, Domherrn zu Köln und Lüttich, Propstes zu Bonn, 2 Büsche erblich verkauft haben, einen großen auffm Reimscheidt zwischen dem Kloster Heisterbach und Johann Arweiler, schießt vorne auf den Herrn zu Gudenau (-aw), und einen kleinen im Gierßscheidt zwischen Walraff Spieß zu Rhöndorf (Rondorff) und Vaesen Dreiß zu Rhöndorf, schießt vorne auf die Wiese zu Siegburg (-bergh), die Johann uffm Graben gehört. Die vereinbarte Kaufsumme beträgt für den großen Busch 165 und für den kleinen 16 gemeine Taler, 8 Mark, 4 Albus kölnisch für jeden Taler gerechnet. Darüber haben die Eheleute dem Käufer quittiert. Sie haben dieses Erbe vor den Ausstellern zu Händen des Bevollmächtigten des Käufers auf freier Landstraße mit Hand, Halm und Mund aufgelassen und übertragen gemäß Recht und Gewohnheit am Gericht zu Königswinter. Der Propst und seine Erben können also fortan frei über die Büsche als ihr Erbe und Eigen verfügen. Die Verkäufer haben gelobt, dem Käufer und seinen Erben allzeit gute Währschaft zu leisten, und haben auf alle Rechtsbehelfe hiergegen verzichtet. - Die Aussteller kündigen ihr Schöffenamtssiegel auf Bitten der Parteien an. ... geben ... 1617 auff dinstagh den zweiundzwenzigsten tagh deß monatz Augusti.