Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Konrad Becker von Windecken (Wonneken), ehemals Küchenschreiber des [Grafen Philipp d. Ä.] von Hanau, mit seinen Gütern und Kindern in seinen Schirm. Der Pfalzgraf versichert, sie gleich seinen anderen Angehörigen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo ihnen der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten, seinem Hofgericht oder den gewiesenen Instanzen genügt und sie dem nachkommen wollen. Kurfürst Philipp weist seine Amtleute, Diener und Untertanen um Beachtung und Sicherstellung des Schirms auf ihr Ersuchen an. Für den Schirm sollen die Empfänger jährlich zu Martini [11.11.] 1 Gulden Schirmgeld an die Kellerei zu Otzberg reichen. Der Schirm soll bis auf Widerruf des Pfalzgrafen oder seiner Erben gelten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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