Karl Theodor Pfalzgraf bei Rhein gibt das Kameralgut zu "den Siehoff" zu Westhofen, Haus, Hof und Zubehör, Garten 191 Morgen 1 Viertel Acker 7 1/2 Morgen Weingärten, 14 Morgen 3 Viertel Wiesen, den bisherigen Erbbeständern Henrich Adam von der Linden Witwe 1/3, Johann Henrich und Wilhelm Weisheimer 1/3, Christian Defort und Christian Fitting 1/3 auf 3 Generationen in Erbbestand mit der Verpflichtung es nicht zu versetzen, verkaufen, verteilen, in 6 Wochen die Beschreibung mit dem Keller zu Alzey (Alltzey) zu erneuern, es in gutem Bau halten, Dorn, Distel und Hecken auszuroden, neben Frohndfreiheit jedoch Schatzung und Militärbeitrag zu leisten, von eigenen Gütern jedoch alle Lasten zu tragen, bei 3 Jahren Rückstand der Erbbestand heimfalle, Erbkaufschilling 150 Gulden und 11 Gulden 46 Kreuzer Taxe die Kellerei Alzey sofort zu zahlen, sowie Martini 72 Malter Korn 60 Malter Spelz jährlich und 12 Gulden für die Frohndfreiheit, sowie 1 1/2 /20 Zehnten jährlich 2 Malter Korn, 5 Gulden 48 Kreuzer 4 Heller "Beeth", 6 Gulden Grummetsgelder zu entrichten. Nachlaß bei Hagel und Heerschaden, Gut bleibt Unterpfand für Erbpacht.

Vollständigen Titel anzeigen
Loading...