Herzog Christoph von Württemberg und Markgraf Karl von Baden beurkunden den Austausch verschiedener in besonderen Registern aufgeführter Gefälle und Patronatsrechte ihrer Klöster, Propsteien, Pfarreien und Pfründen und lassen diesen "Wechselbrief" von dem Abt Heinrich von Hirsau und Abt Philipp von Herrenalb mitbesiegeln