Die Freiherren von Kinsky und von Cloudt als Samtherren der Herrschaft Stein bitten am RKG um ein Mandat de praestando debitam oboedientiam et de desistendo ab omni rebellione gegen ihre Untertanen. Sie klagen dagegen, daß die Gerichtspersonen und Untertanen seit einiger Zeit nicht mehr die Verordnungen ihrer Herrschaft befolgen würden und es zu öffentlichen Tumulten gekommen sei. Die Untertanen hätten ein Deputiertenkollegium ernannt, das mit der Ernennung von Schöffen und der Abschaffung des Hochdeutschen als Gerichtssprache in der Herrschaft Stein in die landesherrlichen Rechte eingegriffen habe. Anlass zur offenen Rebellion sei das gegen Lenz Meuris in einem Strafprozeß ausgesprochene Urteil gewesen. Den Drosten des schlesischen Zweiges der Familie von Kinsky, Franz Peter Kamps, verdächtigen die Kläger der Kollusion mit den Untertanen. Konkreter Anlass der Klage am RKG ist ein gewaltsamer Überfall auf das Schloß Stein, bei dem dieses unter Beschuss genommen wurde. Die Kläger verdächtigen ihre aufrührerischen Untertanen und sehen den Kollusionsverdacht gegen den Drosten Kamps dadurch bestätigt, daß allein der Flügel des Schlosses mit der Wohnung des Drosten unbeschädigt geblieben sei. Die von den Klägern beim Gericht von Stein daraufhin erbetenen Nachtwachen seien ihnen verweigert worden, ein durch den Freiherrn Justus Friedrich Reinhardt von Cloudt an Kirche und Schloßtor aufgehängter Aufruf zur Ermittlung der Übeltäter sei abgerissen und durch ein Pasquill gegen die Kläger ersetzt worden. Das RKG schlägt das gebetene Mandat zunächst aus und setzt stattdessen mit Dekreten vom 26.1.1778 und 16.2.1778 eine RKG-Kommission unter Leitung von Dr. Sachs zur Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung in der Herrschaft Stein ein. Im Kommissionsverfahren berichten die Kläger über die seit 1776 bestehenden Konflikte mit den Untertanen: Im einzelnen berichten sie über Auseinandersetzungen über die Lieferung von Holz zum Wasserbau, über die Bildung des Deputiertenkollegiums, die Besetzung des Gerichtshauses, die Drohung mit dem Boykott der Schatzrechnung und den Überfall auf Schloß Stein. Die Untertanen hätten propositiones verfaßt, in denen sie sich insbesondere gegen die Einsetzung von zwei Drosten, gegen die Ernennung von auswärtigen Schöffen, gegen hohe Gerichtsgebühren und gegen das Hochdeutsche als Gerichtssprache wandten. Den Schöffen der Herrschaft Stein werfen die Kläger vor, sich der Verschickung der Akten des Kriminalprozesses gegen Leonhard Houben widersetzt und die Publikation herrschaftlicher Dekrete verweigert zu haben. Aufgrund der Anerkennung der Gemeindedeputierten seitens der Schöffen bestehe auch gegen diese ein Kollusionsverdacht. Im Laufe des Verfahrens wird die Kommissionstätigkeit auf die Untersuchung der Vorwürfe gegen den ehemaligen Drosten Franz Peter Kamps erweitert und konzentriert. Ihm wird fehlerhafte Amtsausübung, insbesondere in den Schuldsachen von Broick und Stregen, sowie Unterschlagung und Hochverrat bezüglich der Landesherrschaft über die Graetheide vorgeworfen. Im Strafprozeß gegen Leonhard Houben soll er ohne Kenntnis des Landesherrn ein Todesurteil gefällt haben. Wegen Fluchtgefahr wird Kamps auf Schloß Stein arrestiert. Auf den Kommissionsbericht vom 8.6.1779 ergeht ein RKG-Dekret, das die Ausschlagung der von Johann Wilhelm Kamps, dem Sohn des Inhaftierten, angebotenen Kaution und die Versteigerung des Vermögens von Franz Peter Kamps anordnet. Die Regierung zu Düsseldorf und der Vogt des Amtes Geilenkirchen sollen um die Versteigerung des Kampschen Gutes Gangelt gebeten werden. Im

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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