Klage der Eheleute Gerhard Maas und Catharina geb. Clef gt. Fusten zu Niephauserfeld, der Eheleute Jüres Scholtfeld und Magdalena geb. Clef gt. Fusten zu Essenberg, der Eheleute Wilhelm Berns und Magdalena geb. Heckhoff zu Friemersheim gegen Peter Heckhoff zu Emmerich als Hauptvormund seiner minderjährigen Kinder aus der Ehe mit der verstorbenen Gertrud Clef gt. Fusten: Jacob, Bernhard, Hermann und Diedrich Heckhoff und Hermann Clef gt. Fusten zu Begheim als Nebenvormund. Es werden Leibzuchtsländereien aus Fusten-Hof zu Bergheim verkauft an Johann Berns zu Asterlagen. (dabei: mehrere Quittungen von 1842-1846)