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Abt Johann III. von Guttemberg genannt Dinstleben und der Konvent des Klosters Langheim geben Revers über die dem Kloster von Bischof Georg I. zu Bamberg verliehenen Zinsen von 136 fl. aus den Hochstiftsstädten Weismain und Burgkunstadt. Sie bestätigen zudem das Wiederkaufsrecht des Hochstifts, wodurch die abgegebenen Zinsen für 2'720 fl. jederzeit zurück gekauft werden können. Auf Weismain sollen 70 fl. und auf Burgkunstadt 66 fl. entfallen. - Siegler: Langheim, Abt Johann III. von Guttemberg genannt Dinstleben. Langheim, Konvent. Zwei Zeilen des Urkundentextes gestrichen.

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Staatsarchiv Bamberg
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