A: Adam von Freudenberg, Landrichter und Pfleger zu Auerbach. S: Landgericht Auerbach. E: Herr Jorg Renner, Kellner und bevollmächtigter Anwalt des Klosters Michelfeld. Betreff: Gerichtsbrief mit Protokollierung des Prozessverlaufs vor dem Hofgericht Auerbach in den Irrungen zwischen E und den Erben des verstorbenen Hans Scheckler, der viele Jahre lang Diener des Klosters Michelfeld gewesen war und dessen Zinsen eingebracht hat, wegen 50 Gulden, die Scheckler dem verstorbenen Abt Friedrich von Michelfeld an eingebrachten Zinsen schuldig geblieben war und während seiner Krankheit dem Kloster gegeben hat. Folgende Gerichtstermine haben stattgefunden: Hofgerichtstag vom 20. August 1523: Auf Klage von E gegen Jorg Schedner und Fritz Leher, beide zu Michelfeld, und Hermann Stauber zu Nongast (Nunkas, bei Hopfenohe, im Truppenübungsplatz Grafenwöhr) wird ihm für jeden Beklagten ein Ladungsbrief erteilt und diese ihnen durch den geschworenen Landgerichtsknecht nach Ordnung und Recht des Hofgerichts ausgeantwortet. Hofgerichtstag vom 8. Oktober 1523: Auf Klage von E gegen Hans Hafner zu Pferrach (Lkr. Eschenbach) und Bartl Schmid zu Michelfeld wird ihm für jeden Beklagten ein Ladungsbrief erteilt. Auf dem Hofgerichtstag erschienen die zitierten Jorg Schedner, Fritz Leher und Hermann Stauber und baten durch ihren angedingten Vorsprechen, sie die Klage hören zu lassen, worauf E durch seinen Vorsprechen Folgendes vorbringen ließ: Das Kloster Michelfeld habe einen Diener namens Hans Scheckler gehabt, der viele Jahre häuslich beim Kloster gesessen sei und dem Kloster viele Jahre lang seine Zinsen eingebracht habe, dabei dem Kloster aber eine Summe Geldes an eingebrachten Zinsen schuldig geblieben sei. Als er nach etwa 18 Jahren so krank wurde, dass man um sein Leben fürchtete, habe der verstorbene Abt Friedrich zu ihm wegen der Bezahlung geschickt. Scheckler habe ihm daraufhin angeboten, man möge jemand zu ihm hinausschicken, dann wolle er ihm Geld geben. Daraufhin habe der Abt seinen Anwalt, Herrn Jorg Renner, zu ihm geschickt, dem dieser dann 50 Gulden an eingenommenen Zinsen gegeben habe. Nach dessen Genesung habe Renner mit ihm in Anwesenheit Hermann Staubers, Jorg Schedners, seines Schwiegersohns Fritz Lehels, seines Bruders in Creußen, Hermann Rauhens und des Gerichtsknechts in Michelfeld Johannes abgerechnet und ihm die 50 Gulden an seiner Schuld abgezogen. Scheckler habe dem Kloster daraufhin noch viele Jahre gedient und jedes Jahr mit ihm abgerechnet, so dass kein Teil dem anderen etwas schuldig geblieben sei. Nachdem er aber gestorben war, hätten etliche seiner Erben Ansprüche auf die 50 Gulden erhoben. Nachdem von denjenigen, die damals bei der Abrechnung dabei waren, drei, nämlich der Bruder Schecklers, Hermann Rauch und der Gerichtsknecht Johannes bereits gestorben seien, Hermann Stauber, Jorg Schedner und der Schwiegersohn Schecklers Fritz Lehel noch am Leben seien, bat E, diese um Kundschaft zu fragen, was ihnen in der Sache kund und wissentlich sei. Als Scheckler einen Vergleich zwischen seinen Kindern ausgehandelt habe, damit diese nach seinem Tod nicht in Irrung fallen, sei auch Bartl Schmid dabei gewesen. Und bei der letzten Handlung Schecklers mit seinen Kindern vor seinem Tod sei Hans Hafner von Pferrach dabei gewesen. E bat deshalb auch sie zu befragen, was sie bezüglich der Schulden Schecklers gegenüber dem Kloster wüssten. Darauf baten die genannten Zeugen um einen Aufschub bis zum nächsten Gerichtstag, um "sich in ihrem Gewissen der Sache zu erkunden", der ihnen zugestanden wurde. Dabei soll das nächste Hofgericht auch den drei Töchtern Schecklers und seinem Sohn Herrn Jorg Scheckler, Konventuale im Kloster Münsterschwarzach, verkündet werden, damit sie selbst erscheinen bzw. die Zeugen befragen können, worauf der Landrichter Herrn Jorg Scheckler und dessen Schwester Agnes Pircklin, damals in Münsterschwarzach, schriftlich verständigte. Die anderen Erben wurden mündlich benachrichtigt. Hofgerichtstag vom 5. November 1523: Nachdem von den schriftlich oder mündlich verständigten Erben niemand erschienen war, beantragte der Anwalt des Klosters, die geladenen Zeugen zu vereidigen, worauf diese ihre Aussagen machten. Eidliche Aussage des Hermann Stauber, Schwager des Hans Scheckler: Dieser habe in seiner Krankheit nach ihm geschickt, ihm seine Krankheit geklagt und ihm u. a. angezeigt, dass er Geld vergraben habe. Das fechte ihn so hart an, dass er Tag und Nacht keine Ruhe habe, weshalb er ihm die Stelle, wo das Geld vergraben war, anwies und ihn bat, das Geld auszugraben. Auf seine Nachfragen habe Scheckler noch gesagt, dass es sich um etwa 50 Gulden handle und dass er sie vor etwa 5 Jahren eingegraben habe. Da Stauber das Geld nicht allein ausgraben wollte, habe ihm Scheckler seinen Gevatter Jorg Schedner zugegeben, mit dem er dann das Geld ausgegraben habe. Auch sein Schwiegersohn Fritz Lehel sei noch dazugekommen. Nachdem sie das Geld ausgegraben hatten, hätten sie es dem Scheckler ans Bett gebracht. Es seien 53 Goldgulden und 2 Kreuzheller gewesen. Nachdem Scheckler gesagt habe, dass er dem Kloster Michelfeld 400 Pfund, das Pfund zu 30 Pfennigen, schuldig sei und ihn, Stauber, gebeten habe, ins Kloster zu gehen und Herrn Jorg Renner zu bitten, zu ihm, Scheckler, herauszukommen, damit er ihm von dem Geld etwas an seiner Schuld begleichen könne, sei dieser gekommen und habe ihm Scheckler die 53 Gulden auf den Tisch geschoben. Renner habe gesagt, dass sich in der Rechnung finden könnte, dass er ihm soviel nicht schuldig sei, und das Geld deshalb nicht annehmen wollen, doch habe Scheckler gesagt, er soll das nehmen und wenn sich soviel nicht finde, werde er, Renner, es ihm zurückgeben. Daraufhin habe Renner die 50 Gulden genommen und die 3 Gulden dem Scheckler wieder zugeschoben und gesagt, wenn Gott ihm wieder aufhelfe, wolle er mit ihm abrechnen. In der Zeit danach seien Reden aufgekommen, dass Herr Renner das Geld mit Gewalt weggetragen habe. Ein Bruder Schecklers, Clas Scheckler in Creußen, sei der Reden gewahr worden und habe nichts anderes mehr wissen wollen als dass Herr Renner das Geld mit Gewalt ausgegraben und weggetragen habe. Als Gott dem Scheckler wieder aufgeholfen habe, habe Renner mit ihm deshalb nur in Beisein seines Bruders abrechnen wollen. Zu der Abrechnug habe Renner dann auch den Jorg Schedner, Hermann Rauch, Hans Forster und seinen Schwiegersohn Fritz Lehel hinzuerfordert. Dabei seien 50 Gulden "auf den Tag" verrechnet worden, wobei ein kleines, nämlich ein Sack Korn und 11 Pfennige, für die Scheckler Bürge gewesen sei, übrig geblieben seien. Eidliche Aussage des Jorg Schedner: Als Scheckler in Krankheit gelegen sei, habe er nach ihm geschickt und, als er gekommen war, den Hermann Stauber bei ihm gefunden. Scheckler habe gesagt, dass er Geld vergraben habe, und gebeten, es ihm auszugraben. Auf die Frage, wieviel Geld es sei, habe er gesagt, dass es bei 50 Gulden seien. Diese hätten sie ausgegraben und ihm auf den Tisch getragen. Beim Nachzählen seien es 53 Gulden gewesen. Daraufhin habe Scheckler Hermann Stauber zu Herrn Renner geschickt, der aber das Geld nicht habe annehmen wollen. Da habe Scheckler zu ihm gesagt, er solle 50 Gulden nehmen und er selbst wolle 3 Gulden behalten, worauf Herr Renner die 50 Gulden mitgenommen habe. Nach etlicher Zeit, als Scheckler wieder gesund war, habe man in Beisein etlicher Biederleute, nämlich Clas Schecklers von Creußen, des Bruders des Hans Scheckler, dann Hermann Rauchs, Hermann Staubers, Hans Forsters, Gerichtsknecht zu Michelfeld, Jorg Schedners und Fritz Lehels, eine Abrechnung gemacht, nach welcher bei einem Rest von 11 Pfennigen kein Teil dem anderen mehr etwas schuldig gewesen sei. Danach habe Scheckler eine Erbteilung zwischen seinen Kindern gemacht, wobei er auch alle Schulden angezeigt, aber gegenüber dem Abt von Michelfeld keine Schuld gehabt habe. Dann sei er wieder in Krankheit gefallen. Seine Tochter habe ihn nach Weidensees geführt, doch seien seine Truhen noch in Michelfeld stehen geblieben. Als er vier Tage in Weidensees gewesen sei, habe seine Tochter die Truhen holen wollen. Dabei hätten er, Schedner, und Kellermann die Truhen aufgesperrt und 24 Gulden an Geld und bei 11 Gulden an Kleingeld in ihnen gefunden. Die hätten sie der Tochter nicht gelassen. Nach vier oder fünf Tagen sei dann Scheckler gestorben. Zur Erbteilung seien sie zu dritt hinzugefordert worden, doch sei der dritte nicht gekommen. Von den vorhandenen Schulden seien 10 Gulden zu Penzenreuth (Lkr. Eschenbach) angezeigt worden, die unter Fritz Lehel und Nickl Neumullner geteilt wurden. Vom Kloster Michelfeld habe man keine Forderungen gehört. Eidliche Aussage des Fritz Lehel: Wie er von Auerbach hinausgekommen sei, sei ihm Herr Jorg (Renner) mit einem Knaben, Jobstel genannt, bei des Koppen Garten begegnet und habe ihn gefragt, wo er hin wolle. Er habe ihm gesagt, dass er seinem Schwiegervater in seiner Krankheit einen Metzen Äpfel bringe. Renner habe ihm darauf gesagt, er soll zu ihm hineingehen und sehen, wer bei ihm ist. Darauf sei er zu ihm hineingegangen, habe aber niemand bei ihm gefunden. Nach einer Weile sei der alte Hofmeister aus der Kammer gekommen und habe einen Bratspieß begehrt, dabei habe er gesagt, sie wollten es (das Geld) ausgraben. Daraufhin hätten Hermann Stauber und Jorg Schedner 53 Gulden gebracht, wobei sein (Lehels) Schwiegervater am Tisch gesessen und Herr Renner hinzugeladen worden sei. Sein Schwiegervater habe dann Herrn Renner gesagt, dass er ihm eine Summe Geldes schuldig sei und ihn gebeten, das Geld auf dem Tisch zu nehmen, doch habe dieser gesagt, dass er ihm soviel nicht schuldig sei. Scheckler habe erwidert, dass sie es, wenn er wieder aufkomme, zusammenrechnen würden. Nach der Wiedergenesung Schecklers habe Herr Renner nach dessen Bruder Clas Scheckler in Creußen geschickt, um zu der Abrechnung zu kommen, bei der dann auch er (Lehel) und Hermann Rauch dabei gewesen seien. Bei der Abrechnung sei kein Mangel erschienen, nur Stainheusel von Pegnitz habe statt einer Schuld von 6 Pfund eine solche von 9 Pfund behauptet. Die 4 1/2 Pfund Eier, die Jorg und Heinz Krayer in das Kloster gegeben haben, seien den Erben nachgelassen worden. Dabei habe Neumullner gesagt, "Herr Jorg (Renner), die 50 Gulden, die wir noch drinnen haben, wollen wir auch haben". Eidliche Aussage des Bartl Kellermann: Fritz Lehel sei zu ihm gekommen und habe ihm gesagt, sein Schwiegervater Hans Scheckler wolle mit seinen Kindern bereden, was ein jedes zu bekommen habe. Bei der Abrechnung habe er nicht gehört, dass ihm (Scheckler) der Abt von Michelfeld oder jemand anderer etwas schuldig gewesen sei (oder umgekehrt?). Ungefähr zwei Jahre später sei Scheckler krank in Weidensees gelegen. Seine Tochter, die Pircklin, sei mit Kunz Schmid zu ihm gekommen und habe ihn gefragt, was er noch im Kloster in einer Truhe habe. Fritz Leher und er (Kellermann) hätten aber befunden, dass ihr das Geld nicht ausgefolgt werden solle, hätten ihr aber schließlich bei 4 oder 5 1/2 Gulden gegeben. Eidliche Aussage des Hans Hafner von Pferrach: Vor der Erbteilung habe er im Kloster einen Tag geackert. Dabei habe ihn der Hofmeister gefragt, wie die Sache mit dem ausgegrabenen Geld zugegangen sei, ob man es ihm wieder geben oder ob er es schuldig sei. Bei der Teilung beim Ableben Schecklers sei er dabei gewesen. Man habe alles vorhandene Dinglach auf einen Tisch und das Geld auf den anderen gelegt, das Geld gezählt und bei 34 Gulden an Geld und Münzen gefunden. Die wären geteilt worden, wobei dem Fritz Leher aus der unverteilten Habe 4 Gulden herausgegeben wurden. Da sei Neumullner davongelaufen und habe nichts haben wollen, doch sei er (Hafner) ihm nachgelaufen und habe ihn zurückgebracht und sich seine Vollmacht geben lassen. Dann seien die Erben zusammen ins Kloster gegangen, hätten aber nichts von dem Geld geahnt, das ausgegraben wurde. Darauf habe Herr Jorg (Renner) Wein bringen lassen und allen zu trinken gegeben. Nachdem Nickel Neumullner getrunken hatte, habe Herr Renner gesagt, nun sei alles gerichtet, worauf Neumullner lachend gesagt habe: "Ja, wenn ihr mir die 50 Gulden, so ausgegraben, auch herwieder gebt". Hofgerichtstag vom 14. Januar 1524: Auf Frage des Anwalts des Klosters, ob die verhörten Kundschaften nicht billig "eröffnet" werden mögen, wird zu Recht erkannt, dass sie auf dem nächsten Hofgericht eröffnet werden sollen, doch soll auch den Erben dieses Hofgericht verkündet werden, was teils mündlich und teils schriftlich geschah (Ladungsschreiben des Landrichters Adam von Freudenberg vom 4. Februar 1524). Hofgerichtstag vom 14. April 1524: Nachdem keiner der Erben Schecklers vor Gericht erschienen ist, Antrag des Herr Jorg Renner, ihm über alle ergangenen Handlungen einen Hofgerichtsbrief zu geben, der ihm zuerkannt wurde.

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Staatsarchiv Amberg
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