Schultheiß und Richter der Stadt Tübingen (Tüwingen) freien dem Kloster Bebenhausen das von diesem dem Weber von Rottenburg (Rotenburg) abgekaufte Haus an ihrem Hof auf dem Österberg zu Tübingen (Tüwingen) nach dem Vorgang der Grafen Ludwig I. und Ulrich V. von Württemberg (Wirtemberg), welche die von dem Haus ihnen seither geschuldete Steuer, Wacht- und Tagdienste ebenfalls nachgelassen hatten.