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Heinrich [von Weilnau], Abt von Fulda, Dekan Marquard und der
Konvent von Fulda bekunden, dass sie von Ludwig von Frankenstein und
dessen Ehefrau ...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1301-1315
1306 Februar 5
Ausfertigung, Pergament, sechs mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (fehlen)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Dis ist geschen so man zalte von Gots geboerte dusent iar druhundirt iar in deme sehsten iare an sente Agathen tage
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heinrich [von Weilnau], Abt von Fulda, Dekan Marquard und der Konvent von Fulda bekunden, dass sie von Ludwig von Frankenstein und dessen Ehefrau Adelheid mit der Zustimmung von Ludwigs Bruder Heinrich von Frankenstein und dessen Ehefrau Elisabeth Ludwigs Anteil an der Herrschaft Frankenstein sowie Burg (hus) und Stadt [Bad] Salzungen gekauft haben. Ludwig setzt Abt Heinrich und das Kloster an seiner Stelle als Ganerben ein. Im Gegenzug erhält Ludwig ein erbliches Burglehen in Lengsfeld (Lengesfelt) [heute Stadtlengsfeld] für zehn Pfund Fuldaer Pfennige. Im Gericht Lengsfeld oder einem daran angrenzenden Gericht wird Ludwig, seiner Ehefrau und seinen Kindern ein Lehen für zwanzig Pfund Fuldaer Pfennige verliehen. Darüber hinaus erhalten Ludwig und Adelheid die Burg (hus) und Stadt Lengsfeld und das Gericht auf Lebzeiten als Lehen für 100 Pfund Fuldaer Pfennige. Nach ihrem Tod geht das Lehen in Lengsfeld für 100 Pfund [Fuldaer Pfennige?] an den Abt und den Konvent zurück. Die Kinder von Ludwig und Adelheid erben hingegen das Burglehen in Lengsfeld und das Lehen über 20 Pfund. Im Fall eines kinderlosen Tods fällt aller Besitz von Ludwig und Adelheid an den Abt und das Kloster. Beide Parteien sichern sich zu, dass ihre Burgen für den anderen Offenhäuser sind. Streitigkeiten sollen vor dem Dekan, den Pröpsten und den Dienstleuten in Fulda verhandelt werden. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Gerlach von Breuberg
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ritter Heinrich von Eberstein
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Simon von der Tann
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Wigand von Lüder (Luetter)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Berthold von Heringen, Pfarrer in (Henebach)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Heinrich, Pfarrer in Weilar (von deme Wiler)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Berthold von Kranlucken, Berthold von Wildprechtroda und Sigewin, Burgmänner von Salzungen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Heinrich [von Weilnau]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Konvent von Fulda
Vermerke (Urkunde): Siegler: Dekan Marquard
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hermann, Propst von Frauenberg
Vermerke (Urkunde): Siegler: Gottfried, Propst von Petersberg
Vermerke (Urkunde): Siegler: Albert [von Hornsberg], Propst von Johannesberg
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Rübsam, Heinrich V., Nr. 159
Vgl. Nr. 191 und 192.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.