Bf. Heinrich von Konstanz bestätigt den Vergleich zwischen der Stadt Esslingen und dem Kl. Adelberg, wonach die Wälder zu Aichschieß der Stadt gehören, der Besitz des Klosters in und außerhalb der Stadt von allen Steuern und Abgaben befreit sein solle, und beauftragt den Propst des Wengenklosters mit seiner Vertretung in dem weiteren Schutz Adelbergs.