Jakob Schwartz, seßhaft zu Musberg, zu Stuttgart gef., weil er der Mahnung des Schultheißen von Musberg, sich wegen eines großen Frevels vor dem Vogt zu Stuttgart zu verantworten, nicht nachgekommen, sondern außer Landes geflohen war, jedoch aus Gnade mit der Auflage freigel., sich künftig wohl zu verhalten, sein Leben lang keine offene oder heimliche Zeche mehr zu besuchen und keine Wehr mehr zu tragen oder zu besitzen, gelobt unter Eid, dem nachzukommen, und schwört U.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...