Dietrich von der Recke genannt Oer, Herr zu Recke, Kakesbeck usw., königlich preußischer Drost der Städte und Ämter Unna und Kamen, macht bekannt, daß Abt Cölestin laut des inserierten Behandigungsbriefes vom 16. September 1710 nach dem Tod der Brüder Lambert und Wennemar von Oer zu Kakesbeck, der Judith Isabella von Oer zu Kakesbeck, verwitwete Freifrau Quadt von Landskron und Loeringhoff und der Wilhelmina Maria Margaretha geb. von Westerholt, Frau von Raesfeld zu Ostendorf seinen Sohn Bernhard Gisbert sowie seine Tochter Juliana Johanna Elisabeth mit dem Sattelhof Mönninghof in der Twente bei Oldenzaal als Enkel der Judith Isabella von Oer belehnt hat, und zwar jeden zu einer Hand. Die Pachtsumme beträgt 24 gute rheinische Goldgulden oder ihren Gegenwert in anderer Münze, die jeweils am 11. November fällig sind. Bei Zahlungsverzug verdoppelt sich die Pachtsumme. Beim Tod einer Hand ist aus den nächsten Erben durch Zahlung einer Summe von 60 Reichstalern innerhalb eines halben Jahres die nächste Hand zu gewinnen. Der Hof und die zu ihm gehörenden Güter sollen bei ihren alten Gerechtiqkeiten und Privilegien erhalten werden. Es huldigt der Bevollmächtigte des Ausstellers Friedrich Tournier.-Es siegelt der Bevollmächtigte, Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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