Urteilspruch des Reichskammergerichts über die zwischen dem Hochstift Würzburg und der Abtei Fulda strittigen Fragen unter Einfügung der von den Parteien gegeneinander vorgebrachten Klagen. Strittig waren das Geleit zwischen Hammelburg und Karlstadt, und zwar von Hammelburg bis Obereschenbach, die Abgrenzung der beiderseitigen Territorien und Nutzungsrechte im Salzforst und auf dem Dammersfeld (Tabersfelld), die Rechtsprechung des Landgerichts zu Würzburg in der Stadt Hammelburg und im Territorium der Abtei Fulda, die Fischereirechte in der Ulster, die geistliche Obrigkeit über das Kloster Zella unter Fischberg, die Zuständigkeit und Rechte der Zent Hilders in den Orten Batten, Thaiden (Daiten), Findlos und Seiferts sowie die Abgrenzung der beiderseitigen Territorien und Nutzungsrechte in der Rhön, vor allem im Bereich des Amtes Auersberg.

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Staatsarchiv Würzburg
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