Revers des Lothar Franz von Erthal über die ihm vom Bischof von Fulda Heinrich [von Bibra] laut dessen im Wortlaut inserierter Urkunde vom selben Tag für sich und als Träger für seine Brüder, seinen Onkel und seine Vettern verliehenen Lehen: Einen Hof und drei Güter zu Obererthal samt dem Wasser dort vom Dorf bis zum Ottensteg, ihren Anteil an der Burg, den Eigenleuten, Gütern, Einkünften und dem Gericht sowie an der alten Burgstatt zu Mittelerthal, ihren Anteil an den Einkünften zu Diebach, die zur Burg Mittelerthal gehören, sowie die fuldischen Afterlehen, die jeweils der Älteste der Familie Erthal weiterverleiht. Der Bischof behält sich dabei das Öffnungsrecht an der Burg Mittelerthal vor. Der Beliehene für sich allein erhält dazu noch die Mühle und die halbe Schenkstatt zu Mittelerthal verliehen.

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Staatsarchiv Würzburg
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