Kurfürst Philipp von der Pfalz erteilt eine Vollmacht, da ihm etliche Lehen von seinem Vetter Otto II. von Pfalz-Mosbach (+) zugestellt worden sind, die von der böhmischen Krone (Chronen zu Beheym) herrühren. Der Pfalzgraf hat diese mehrmals gefordert, aber der König von Böhmen hat die Sache an die Seinen verwiesen, die in der böhmischen Verwaltung solche Lehen zu behandeln haben. Daher schickt der Pfalzgraf jetzt seine Räte Ludwig von Eyb, Ritter und Viztum in Bayern, und den Pfleger zu Cham, Ludwig von Habsberg (Habßperg), Ritter, und Doktor Ortolf (Orzolffen) von Neumarkt und gibt ihnen die Vollmacht in dieser Sache zu handeln und solche Lehen an Stelle des Pfalzgrafen erneut von Vladislav II. (Vladißlaw), König zu Ungarn und Böhmen, Markgraf zu Mähren etc. oder seinem Stellvertreter zu Prag zu fordern. Auch haben sie die Vollmacht, dass sie entsprechend dem Vertrag zwischen König Georg (Jorgen) und Otto II. solche Lehen empfangen und die Lehenpflicht leisten können sowie ein entsprechendes Revers nach Empfang des Lehenbriefs übergeben dürfen, als ob der Pfalzgraf persönlich zugegen wäre. Zu allem, was sie in dieser Sache tun, gibt der Pfalzgraf sein Einverständnis und verspricht dies einzuhalten. Mit diesem Brief protestiert er öffentlich, wenn die Belehnung nicht auf diese Forderung folge, dass er von früher erfolgten Protesten zu Ofen [= Buda], Pilsen und Prag keinen Abstand nehmen wolle.