Kaiser Karl V. macht dem Erzbischof von Köln und dem Herzog von Jülich-Kleve-Berg bekannt, daß er den Abt Hermann von Werden und Helmstedt in seinen und des Reiches Schutz genommen hat. Er ordnet an, daß die beiden Fürsten für alle Zeiten diesen Schutz ausüben sollen und dafür sorgen, daß niemand den Abt, seine Konvente, Leute und Güter mit Zöllen, Diensten, weltlichen Gerichten oder in anderer Weise belästigt. - Geben ... Regenspurg.