Kurfürst Ludwig (IV.) von der Pfalz und Graf Michael (I.) zu Wertheim haben sich durch Vermittlung von Ludwigs Räten über einige Streitpunkte geeinigt. Für die Beilegung weiterer Streitpunkte haben sie Raban (Rhabamus von Helmstadt 1430-1439), Erzbischof von Trier, als Gemeinsamen aufgestellt; er soll einen Verhandlungstag bestimmen vor den kommenden Maifeiertagen. Wer von ihnen den Schiedstag nicht selbst besuchen kann, soll bevollmächtigte Freunde schicken. Jede Partei gibt zum Gemeinsamen 2 Räte. Die fünf sollen vor Lichtmeß die entgültige Entscheidung treffen. Kann der Erzbischof in der genannten Frist den Verhörtag nicht halten oder die Entscheidung nicht treffen, so wollen ihm beide Weisung geben, nimmt er das Schiedsrichteramt nicht an, so soll ihnen das an ihren Rechten nichts schaden. Die Streitigkeiten sind: 1. ein Weidegang und Viehtrieb, 2. etliche Huben im Dorfe zu Heubach, auf den Graf Michel Fron und Atzung zu haben meint, 3. ein Wildbann.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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