Martin Möglin, seßhaft zu Nellingen, wegen Annahme fremder Kriegsdienste aus Furcht vor einer Turmstrafe außer Landes geflohen, jedoch auf seine Supplikation hin strenger Strafe enthoben und mit der Auflage wieder eingelassen, sich künftig gehorsam zu verhalten, ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine fremden Kriegsdienste mehr anzunehmen, gelobt, dies zu halten, und schwört U. M. Möglin hatte vor etwa vier Jahren bei Nikolaus von Polnweyl, der im Herzogtum Württemberg ohne landesherrliche Bewilligung Soldaten geworben hatte, Kriegsdienste angenommen und sollte, als er wieder heimgekehrt war, von dem Stuttgarter Vogt Friedrich Wolgemuth verhaftet werden. Er hatte jedoch aus Sorge, sein Bruchleiden und andere Krankheiten könnten sich verschlimmern, das Land verlassen.