Search results
  • -5 of 2,955

Graf Albrecht von Löwenstein genehmigt und bestätigt nicht nur die Urkunden über die Befreiung des Klosters Bebenhausen, dessen Hof zu Bönnigheim (Bunenkein) und dessen Verwalter und Hofbauern samt dem Gesinde daselbst von Abgaben, Lasten und Diensten jeglicher Art und ebenso seiner anderen Güter und seines Einkommens daselbst, sondern erweitert dieselben noch und verspricht volle Entschädigung für allen, dem Kloster durch ihn oder die Seinigen zugefügten Schaden. Vidimus in dem bei der Urkunde vom 30. Juni 1287 genannten Notariatsinstrument [U 334]

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...