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1527 März 16, Stuttgart König Ferdinand beurkundet, daß der Statthalter und Regent des Fürstentums Württemberg die Witwe des Grafen Ludwig Helferich von Helfenstein sowie die Vormünder ihres Sohnes Maximilian, Graf Ulrich von Helfenstein und Freiherr Schwygart von Gundelfingen, mit den Besitzern der Güter der namentlich genannten Ausgetretenen wegen des ihnen versprochenen Strafgeldes von 4500 fl verglichen hat. -Ohne S.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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